Das Wichtigste in Kürze
Was ist ein Batteriespeicher?
Ein Batteriespeicher ist vereinfacht gesagt ein grosser Akku für Ihr Gebäude. Er speichert Strom – zum Beispiel von einer Photovoltaikanlage – und gibt ihn später wieder ab, wenn er benötigt wird. Produziert Ihre Photovoltaikanlage tagsüber mehr Strom, als Sie gerade verbrauchen, wird dieser Strom im Speicher «zwischengelagert». Am Abend oder in der Nacht können Sie ihn wieder nutzen. So erhöhen Sie Ihren Eigenverbrauch und beziehen weniger Strom aus dem öffentlichen Stromnetz. Je nach Ausführung kann ein Batteriespeicher Strom aus dem Netz laden oder auch ins Netz einspeisen. Weil er aktiv Strom aufnimmt und abgibt, beeinflusst er das Stromnetz und muss deshalb beim Netzbetreiber wie der BKW angemeldet werden. Im Bereich der Haushaltskunden liegen die typischen Leistungen bei bis zu 20 kW. Bei grösseren Wohnanlagen (z. B. Überbauungen) können es bis zu 100 kW sein. Bei Industriekunden und in industriellen Anwendungen sind die eingesetzten Batteriespeicher und Leistungen hingegen deutlich grösser.
Apropos: Ob Speicher, Batterie, Batteriespeicher, Energiespeicher oder Stromspeicher – die Begriffe werden oft synonym verwendet. Die Funktionsweise ist im Wesentlichen dieselbe.
Wie beeinflussen Batteriespeicher das Stromnetz?
Ein Batteriespeicher ist aktiver Bestandteil des Energiesystems: Er kann Strom aufnehmen, speichern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder abgeben. Für das Stromnetz ist dabei entscheidend, dass Erzeugung und Verbrauch jederzeit im Gleichgewicht bleiben. Batteriespeicher beeinflussen dieses Gleichgewicht. Deshalb ist die Anmeldung eines neuen Batteriespeichers bei der BKW erforderlich. Nur so können wir prüfen, ob der bestehende Netzanschluss geeignet ist und welche technischen Anforderungen gelten.
Technische Voraussetzungen - das müssen Sie wissen
Ob ein Batteriespeicher angeschlossen werden kann, hängt unter anderem von der vorhandenen Anschlussleistung ab. In einigen Fällen ist zu prüfen, ob der bestehende Netzanschluss ausreichend dimensioniert ist oder angepasst werden muss. Je nach Situation können Leistungsbegrenzungen oder Vorgaben zur maximalen Ein- oder Ausspeiseleistung gelten. Zudem kann es erforderlich sein, dass der Batteriespeicher steuerbar ist, um bei Bedarf netzdienlich eingreifen zu können. Nicht zuletzt müssen Sie die Anforderungen an Messung und Zähler beachten – beispielsweise müssen aufgrund des Stromflusses in beide Richtungen auch Zähler eingesetzt werden, die beide Energierichtungen (Abgabe und Bezug) messen.
Sie sind unsicher, was Sie tun müssen? Erfahren Sie mehr über technische Voraussetzungen in den «Technischen Anschlussbedingungen» oder kontaktieren Sie Ihren Fachpartner oder Ihre Fachpartnerin.
Gut zu wissen: Infos zu mobilen Batteriespeichern und bidirektionalem Laden
Bidirektionales Laden von Elektrofahrzeugen ist grundsätzlich möglich. Damit wir die Auswirkungen auf das Stromnetz frühzeitig prüfen können, muss die Anlage durch einen Fachpartner oder eine Fachpartnerin im Rahmen eines technischen Anschlussgesuchs bei der BKW angemeldet werden. Je nach Anschluss- und Nutzungssituation können zusätzliche Messeinrichtungen erforderlich sein, damit die Energieflüsse korrekt erfasst und abgerechnet werden können. Wichtig zu wissen: Für Energie, die aus dem Netz bezogen, zwischengespeichert – beispielsweise in einer Fahrzeugbatterie – und später wieder ins Netz zurückgespeist wird, besteht gemäss aktueller gesetzlicher Regelung kein Anspruch auf Vergütung.
So gehen Sie bei der Installation eines Batteriespeichers vor
Planen Sie Ihr Projekt gemeinsam mit einem qualifizierten Fachpartner oder einer qualifizierten Fachpartnerin. Diese unterstützen Sie bei der technischen Auslegung und bereitet die erforderlichen Unterlagen vor. Der Batteriespeicher muss vor der Installation bei der BKW angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Fachpartner. Wir prüfen, ob für den geplanten Batteriespeicher am Standort die notwendigen Leistungen verfügbar sind. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung mit den Anschlussbedingungen. Erst nach Freigabe des Projekts durch uns darf die Installation erfolgen. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Anlage in Betrieb genommen und – sofern erforderlich – die Messung angepasst.
Häufige Fragen zu Batteriespeichern und Stromnetz
Stromnetz & System
Ob Ihr Speicher ans Stromnetz angeschlossen werden kann, muss vorgängig geprüft werden. Das gilt sowohl dafür, wenn Sie Strom ins Netz einspeisen möchten, als auch, wenn Sie Strom aus dem Netz beziehen. Hierfür muss Ihr Fachpartner oder Ihre Fachpartnerin in einem ersten Schritt ein Technisches Anschlussgesuch einreichen.
Teilweise ja. Ihr Batteriespeicher kann helfen, das Stromnetz zu entlasten, wenn er richtig genutzt wird. Wichtig ist dabei, starke Leistungsspitzen zu vermeiden – also sowohl beim Einspeisen von Strom ins Netz als auch beim Bezug aus dem Netz.
Ob Ihr Batteriesppeicher ans Stromnetz angeschlossen werden kann, muss vorgängig geprüft werden. Das gilt sowohl dafür, wenn Sie Strom ins Netz einspeisen möchten, als auch wenn Sie Strom aus dem Netz beziehen. Um hierzu weitere Informationen zu erhalten, muss Ihr Fachpartner oder Ihre Fachpartnerin in einem ersten Schritt bei der BKW ein Technisches Anschlussgesuch einreichen.
Ja. Für den Anschluss und Betrieb von Batteriespeichern gibt es technische Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Diese stellen sicher, dass Ihr Batteriespeicher sicher funktioniert und das Stromnetz nicht beeinträchtigt wird.
Ja, es kann Leistungsbegrenzungen geben. Diese werden im Rahmen des Anmeldeprozesses geprüft und Ihnen mitgeteilt. In gewissen Fällen werden sie auch vertraglich festgelegt.
Ob die Einspeiseleistung reduziert werden muss, wird im Einzelfall geprüft – sowohl für die Einspeisung ins Stromnetz als auch für den Strombezug. Die Prüfung erfolgt durch die Einreichung des Technischen Anschlussgesuches, welches Ihr Fachpartner oder Ihre Fachpartnerin für Sie bei der BKW einreicht.
Ja. Batteriespeicher müssen grundsätzlich steuerbar sein. Bei grösseren Anlagen gilt zusätzlich: Batteriespeicher mit einer installierten Leistung ab 500 kW müssen an die Zentrale Leitstelle der BKW angebunden werden. So kann die BKW als Verteilnetzbetreiberin bei Bedarf auf den Batteriespeicher zugreifen. Weitere Details finden Sie im entsprechenden Infoblatt.
Das hängt davon ab, wie Sie Ihren Batteriespeicher betreiben möchten. In einigen Fällen ist ein zusätzlicher oder neuer Zähler erforderlich. Bitte beachten Sie, dass für die Zähler ein Messtarif anfällt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Batteriespeicher zu betreiben – je nach Ziel und Nutzung. Dazu gehören zum Beispiel:
- Eigenverbrauchsoptimierung: Sie nutzen möglichst viel Ihres selbst produzierten Stroms (z. B. aus einer Photovoltaikanlage) selbst.
- Stromhandel (z. B. Intraday-Markt): Strom wird je nach Preis gekauft und verkauft.
- Bereitstellung von Systemdienstleistungen (SDL): Die Batterie unterstützt das Stromnetz beim Ausgleich zwischen Verbrauch und Produktion. Batteriespeicher, die am Stromhandel teilnehmen oder Systemdienstleistungen in Anspruch nehmen sowie Energie aus dem Stromnetz beziehen, gelten als Verbraucher und müssen dadurch einen Netzkostenbeitrag bezahlen.
Welche Betriebsart für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihren individuellen Zielen und den technischen Möglichkeiten ab.
Kosten & Netzfolgen
Das kann der Fall sein. Wenn für Ihr Batteriespeicher eine höhere Bezugsleistung vereinbart werden muss oder ein grösserer Anschluss-Schutz (z. B. eine stärkere Sicherung) nötig ist, fällt in der Regel ein Netzkostenbeitrag an. Ob dies bei Ihnen zutrifft, wird im Einzelfall geprüft.
Die Höhe der Rückerstattung ist im entsprechenden Tarifblatt festgelegt.
Sie finden die aktuellen Werte im Dokument
Das hängt von zwei Faktoren ab: von der bestehenden Anschlussleitung Ihres Hauses und von der Grösse Ihres Batteriespeichers. Wenn die vorhandene Leitung nicht ausreicht, kann eine Verstärkung des Hausanschlusses notwendig sein. Dies wird im Einzelfall geprüft.
Nein, grundsätzlich nicht. Allerdings kann es sein, dass Ihr Projekt nicht sofort umgesetzt werden kann. Wenn grössere Ausbauten am Stromnetz notwendig sind, können Wartezeiten entstehen – je nach Aufwand zwischen etwa 6 Monaten und mehreren Jahren (im Einzelfall bis zu 10 Jahren).
Damit Sie von der Befreiung profitieren können, muss Ihr Batteriespeicher als sogenannter „reiner Speicher“ betrieben werden.
Das bedeutet: Der Batteriespeicher darf keinen Strom für den eigenen Verbrauch nutzen, sondern nur Strom ins Netz einspeisen bzw. daraus beziehen (z. B. für den Stromhandel oder Systemdienstleistungen).
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite: Rückerstattung des Netznutzungstarifs für Speicher mit Endverbrauch.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn Anpassungen am Netzanschluss nötig sind.
Zum Beispiel:
- Wenn eine stärkere Anschlussleitung erforderlich ist, kann ein sogenannter Netzanschlussbeitrag anfallen.
- Wenn eine höhere Leistung vereinbart wird oder ein grösserer Anschluss-Schutz (z. B. Sicherung) nötig ist, kann ein Netzkostenbeitrag entstehen.
Ob und in welchem Umfang Kosten entstehen, wird im Einzelfall geprüft.
Vorgehen & Prozess
Ja, auf jeden Fall. Die Anmeldung erfolgt über den üblichen Prozess: In der Regel übernimmt Ihr Fachpartner oder Ihre Fachpartnerin die Anmeldung bei der BKW für Sie – über das System Elektroform. Dies gilt auch, wenn Sie bereits eine PV-Anlage installiert haben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Gebäude ans Stromnetz anschliessen und Leistung erhöhen.
Nein. Fest installierte Anlagen dürfen erst angeschlossen werden, wenn die Zustimmung der BKW vorliegt.
Ja. Auch eine spätere Erweiterung muss wieder angemeldet werden. Dabei gilt derselbe Prozess wie bei der Erstinstallation: Ihr Fachpartner oder Ihre Fachpartnerin reicht die Anmeldung über das System Elektroform bei der BKW ein.
Energielieferung und -tarife
Die Energie, mit der Sie Ihren Batteriespeicher aus dem öffentlichen Stromnetz laden, gilt regulatorisch als Endverbrauch. Dafür bezahlen Sie den für Sie gültigen Energietarif (z. B. Grundversorgung oder Markttarif) sowie die entsprechenden Netznutzungsentgelte und Abgaben.
Wird der Batteriespeicher hingegen ausschliesslich mit eigener PV-Produktion geladen, fallen für diese Energiemenge keine Energiekosten seitens der BKW an.
Das hängt von Ihrem jährlichen Stromverbrauch ab. In der Schweiz gilt aktuell eine Verbrauchsschwelle von 100’000 kWh pro Jahr.
- Kundinnen und Kunden mit einem Stromverbrauch kleiner 100’000 kWh pro Jahr sind in der Grundversorgung und können keinen eigenen Lieferanten frei wählen. Die Energie, mit der sie ihren Batteriespeicher aus dem Stromnetz laden, wird zum geltenden Tarif der Grundversorgung bzw. des bestehenden Energieliefervertrags abgerechnet. Ein direkter Einkauf von Strom zu Spotmarktpreisen ist nicht möglich.
Aber: Eine indirekte Marktteilnahme kann möglich sein, z. B. über einen Aggregator, der viele kleine Batteriespeicher bündelt und am Markt einsetzt. In diesem Fall bleibt die Stromlieferung formal unverändert, während der Batteriesspeicher zusätzlich marktlich optimiert wird.
- Kundinnen und Kunden mit einem Stromverbrauch grösser 100’000 kWh pro Jahr können den Stromlieferanten frei wählen. Sie können Strom direkt zu Marktpreisen (z. B. Spotmarkt) beschaffen. Die Speicherladung kann gezielt preisoptimiert erfolgen. Sie können ihren Batteriespeicher aktiv in ihre Beschaffungsstrategie integrieren.
Nein. Energie, die Sie aus dem Stromnetz beziehen, speichern und später wieder zurückliefern, begründet keine Vergütungspflicht seitens BKW. Ein Rückliefervertrag bezieht sich immer auf eine Produktionserzeugung, nicht auf reine Zwischenspeicherung von Netzstrom.
Dies erfolgt über:
- definierte Messkonzepte
- getrennte Erfassung von Produktion, Verbrauch und Speicherflüssen
- klare regulatorische Regeln gemäss VSE-Handbuch.
Ohne diese Abgrenzungen kann keine korrekte Vergütung oder Herkunfts-Zuordnung erfolgen.
Herkunftsnachweise werden für produzierte erneuerbare Energie aus Photovoltaik, Wind etc. ausgestellt. Wenn Strom aus eigener Produktion direkt in den Batteriespeicher gelangt und später genutzt wird, kann die produzierte erneuerbare Energie grundsätzlich HKN-fähig sein. Wird jedoch Netzstrom zwischengespeichert, kann für diesen Anteil keine HKN ausgestellt werden. Die genaue HKN-Abgrenzung richtet sich nach den Regeln der HKN-Stelle und den Messkonzepten des VSE-Handbuchs.